Zum Inhalt springen

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (EFZ)

Erweitertes_Führungszeugnis

Der Schutz von Kinder und Jugendlichen wird und muss, gerade in der katholischen Jugendarbeit, seit dem Bekanntwerden von Missbrauchsfällen sehr ernst genommen werden. Auf allen Ebenen unserer Jugendarbeit werden seit Jahren sowohl Jugendleiter*innen als auch Hautamtliche in Fortbildungen und Jugendleiter*innenschulungen im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt geschult.

Als weiterer Baustein der Prävention kommt das erweiterte Führungszeugnisses (EFZ) hinzu. 

So funktioniert´s:

  • Beantragen müssen das EFZ nur ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit ab 18 Jahren. Außerdem ist die Art, die Dauer und die Intensivität des Kontaktes zu Kinder und Jugendlichen wichtig.
  • Die Beantragung ist beim Einwohnermeldeamt zu tätigen. Sie ist mit einem Schreiben der Einrichtung (Pfarrei, Verband, Jugendstelle) kostenfrei.
  • Das Führungszeugnis gilt 5 Jahre und muss nach Aufforderung der Beantragung innerhalb von 3 Monaten vorgelegt werden.
  • Die Datenschutzregelungen werden strikt eingehalten (Einsichtnahme, Weitergabe der Daten)

Ansprechpartner*in im Erzbistum Bamberg

Michael Koch, Jugendbildungsreferent Jugendstelle Nord
michael.koch@eja-bamberg.de

Michael Reisbeck, Referatsleiter Prävention sexueller Gewalt
michael.reisbeck@eja-bamberg.de

Ansprechpartner*in im Bistum Eichstätt

Ann-Kathrin Scherbel, Jugendbildungsreferentin Jugendstelle Süd
ascherbel@bistum-eichstaett.de

Gabriele Siegert, Fachreferentin in der Präventionsarbeit
gsiegert@bistum-eichstaett.de