- längerfristige und kontinuierliche ehrenamtliche Tätigkeit für einen anerkannten freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe
- Mindestalter 16 Jahre (in Ausnahmefällen mit Begründung ab 15 Jahren)
- 34 Stunden Ausbildung mit verbindlichen Inhalten (bspw. Prävention sexueller Gewalt)
- Grundausbildung Erste Hilfe (bei erstmaliger Beantragung der Juleica max. 3 Jahre alt); der zeitliche Umfang der Grundausbildung beträgt 9 Schulungseinheiten.
- Bei Verlängerung der Juleica müssen 8 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden, z. B. Themenkurs der Jugendleiter*innenschulung, "Young Professionals"-Kurs der Großen Leiter*innenschulung
Für das Online-Antragsverfahren benötigst du außerdem:
- eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer
- ein digitales Portrait-Foto (kann man auch im Laufe des Antrags mit der Handykamera machen)