Zum Inhalt springen

Prävention sexualisierte Gewalt

Regenschirme

Dass sexuelle Handlungen zwischen Betreuer*innen und Kindern/ Jugendlichen aus pädagogischen Gründen nicht in Frage kommt, bedarf keiner weiteren Begründung. Als geschütztes Rechtsgut gilt die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Strafbar, nach dem Strafgesetzbuch, sind nicht nur Verhaltensweisen, die mit Gewalt, Druck oder Drohung erfolgen, sondern auch „freiwillig Kontakte“.

Nach dem Strafgesetzbuch gilt:

  • Sexuelle Kontakte mit Kindern unter 14 Jahren sind generell verboten. (§ 174 StGB)
  • Sexuelle Kontakte mit Personen unter 16 Jahren, die jemanden zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut sind, sind generell verboten.
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen unter 18 Jahren durch Erwachsene ist strafbar (§182 StGB). Ein Missbrauch liegt vor, wenn Erwachsene unter „Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt“ sexuelle Handlungen an einem Dritten vornehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen lassen. Genauso strafbar macht sich ein Erwachsener, wenn er/sie die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung von unter 16 Jährigen zu sexuellen Handlungen ausnutzen.
  • Besonders wichtig in der Jugendarbeit ist der § 180 StGB, der die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger unter Strafe stellt. Das bedeutet dass Du in deiner Jugendarbeit verhindern musst, dass sexuelle Kontakte zwischen betreuten Jugendlichen entstehen, da du dich sonst strafbar machst.

Prävention sexueller Gewalt ist wichtig!  Als Jugendleiter*in bist du Vorbild für viele Kinder und Jugendliche. Deshalb ist es um so wichtiger Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen. Hier einige Eckpunkte, die du als Jugendleiter*in in deinem Verhalten in der Jugendarbeit umsetzen solltest:

  • Meine Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und innerhalb der Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Ich achte die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen.
  • Ich schütze die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
  • Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir benannt und nicht toleriert.
  • Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von mir unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönlichen Grenzen der Scham von Kindern und Jugendlichen.
  • Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr zu nehmen und bespreche diese Situationen offen. Im Konfliktfall ziehe ich (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
  • In meiner Rolle und Funktion als Jugendleiter*in der Kinder- und Jugendarbeit habe ich eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und gegebenenfalls strafrechtlichen Folgen.
  • Die Regeln des Verhaltenskodex gelten auch zwischen allen ehrenamtlich Tätigen, hauptberuflich und hauptamtlich Beschäftigten in der Kinder- und Jugendarbeit. 

„Ich erzähl dir mal was…!“ Gerade du als Jugendleiter*in bist du oft die erste Vertrauensperson (Ersthelfer*in) für Kinder und Jugendliche. Deshalb kann es auch passieren, dass sie dir von sexuellen Übergriffen erzählen. Dann ist es wichtig, richtig zu reagieren, um das Kind/den Jugendlichen zu unterstützen. Hier einige nützliche Verhaltensregeln für diese Fälle:

  • Beim Zuhören und Agieren Ruhe bewahren! Keine überstürzten Aktionen! Das ist nicht einfach, aber absolut nötig.
  • Glaube dem Kind, was es erzählt. Versichere ihm, dass es keine Schuld am Geschehen hat. Lass es erzählen, signalisierte, dass es über das Erlebte sprechen darf. Frage es nicht aus, versuche zuzuhören und Anteil zu nehmen.
  • Nimm alle Aussagen des Kindes ernst.
  • Mach keine Zusagen, die du nicht einhalten kannst, z.B. niemanden davon zu erzählen.
  • Bezieh das Kind altersangemessen in deine Entscheidungen ein.
  • Konfrontiere nicht den*die Täter*in mit den Vorwürfen. 
  • Wende dich unbedingt zeitnah an eine*n Hauptamtliche*n in deiner Gemeinde oder diözesanen Präventionsstellen (Links siehe unten). Sie werden mit dir das weitere Vorgehen besprechen. Du wirst mit dem Problem nicht allein gelassen!
  • Erstelle möglichst zeitnah ein detailliertes Gedächtnisprotokoll von dem Gespräch mit dem Kind. Es ist für das weitere Vorgehen wichtig.

Weitere Informationen

Koordinierungsstelle zur Prävention sexueller Gewalt im Erzbistum Bamberg
http://praevention.erzbistum-bamberg.de

Koordinierungsstelle zur Prävention sexueller Gewalt im Bistum Eichstätt
https://www.bistum-eichstaett.de/praevention/