1-4-tägige Aktionen
BDKJ Regionalverband Nürnberg-Nord
Diese Zuschussrichtlinien treten durch Vorstandsbeschluss ab dem 06. Dezember 2022 in Kraft und sind befristet bis 30. Juni 2023.
Die folgenden Zuschussrichtlinien sind vom Vorstand des Trägerwerks des BDKJ Regionalverband Nürnberg Nord erlassen und bis auf Wiederuf gültig. Der Vorstand behält sich in allen Fällen eine Entscheidung über den Antrag vor. Für jeden Zuschuss im Sinne dieser Richtlinien gilt das Subsidaritätsprinzip: Sie greifen, wenn alle anderen Zuschusstüpfe ausgereizt sind. Der Antrag muss unterschrieben bis spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung beim Vorstand oder der Geschäftsführung eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Jugendverbände, und Pfarreien im Gebiet des BDKJ Regionalverband Nürnberg Nord. Jugendverbände deren Mitgliedschaft ruht werden wie Pfarreien bezuschusst.
Trägererk BDKJ Regionalverband Nürnberg-Nord
Königstr. 64
90402 Nürnberg
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