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Jugendbildung

Bildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen

Unter Bildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen versteht man Bildungsmaßnahmen zur Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung von MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit (i.d.Regel mindestens 15 Jahre alt). Zuschüsse gewährt der Bayerische Jugendring

Bidungsmaßnahmen für Jugendliche

Unter Bildungsmaßnahmen für Jugendliche versteht man Bildungsmaßnahmen im politischen, sozialen, berugsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen und sportlichen Bereich, welche jungen Menschen (grundsätzlich nicht älter als 26) Hilfen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse gibt und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen.

Informationen und aktuelle Anträge zum Download stellt der BDKJ-Landesverband Bayern hier zur Verfügung.

Bei eventuellen Fragen kann man sich an die jeweiligen Diözesen wenden:

BDKJ Bamberg
Brigitte Bayer
brigitte.bayer@eja-bamberg.de
Tel. +49 951/8688-41

BDKJ Eichstätt
Claudia Meier
cmeier@bistum-eichstaett.de
Tel. +49 8421/50661