Strukturförderung des BDKJ Regionalverband Nürnberg-Nord
Die Strukturförderung dient der ständigen Förderung und Ermöglichung von Jugend(verbands)arbeit in der Region Nürnberg-Nord. Antragsberechtigt sind Verbände in der Region Nürnberg-Nord. Verbände deren Mitgliedschaft zum 1.1. des Jahres ruht werden nicht gefördert.
Das Antragsformular „Strukturförderung“ muss von der zuständigen Leitung ausgefüllt, unterschrieben und beim Vorstand bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Der Antrag kann nur einmal pro Jahr gestellt werden. Der Vorstand behält sich in allen Fällen die Entscheidung über den Antrag vor.
Die Höhe der Förderung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Sockelbetrag: dieser beträgt für: Verbände, bzw. deren Gliederung: 100,00 €
Mitgliederpauschale: Verbänden wird ein Betrag von 0, 80€ pro aktivem Mitglied gewährt. Die Mitgliederzahl muss bei der Antragstellung angegeben werden. Stichtag ist der 1.1. des jeweiligen Jahres. Auf Verlangen ist dem Vorstand ein Nachweis zu erbringen.
Teilhabe-Pauschale: Verbänden wird ein Betrag von 15€ pro aktivem Mitglied gewährt, das den jeweiligen Jahr Unterstützung im Sinne des § 19 Absatz 2, § 28 SGB II, § 34 SGB XII, § 6b Bundeskindergeldgesetz oder § 3 Absatz 3 AsylbLG (umgangssprachlich: Teilhabe Gutscheine) in Anspruch genommen hat. Der Nachweis ist vom Verband bis zum Ende des Kalenderjahres zu erbringen.
JULEICA-Pauschale: verwenden wird ein Betrag von 5€ pro gültiger JULEICA gewährt die Anzahl der JULEICAs muss bei der Antragstellung angegeben werden. Stichtag ist der 1.1. des jeweiligen Jahres. Auf Verlangen des Vorstandes ist ein Nachweis zu erbringen.
Alle Anträge und die dazugehörigen Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden:
Trägerwerk des BDKJ Regionalverband Nürnberg-Nord
Königsstraße 64
90402 Nürnberg
Alternativ können Anträge auch an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden:
traegerwerk-bdkj-regionalvorstand-nord@bdkj-nuernberg.de