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Freizeiten

1-4-tägige Aktionen

BDKJ Regionalverband Nürnberg-Nord

Die folgenden Zuschussrichtlinien sind vom Vorstand des Trägerwerks des BDKJ Regionalverband Nürnberg Nord erlassen und bis auf Wiederuf gültig. Der Vorstand behält sich in allen Fällen eine Entscheidung über den Antrag vor. Für jeden Zuschuss im Sinne dieser Richtlinien gilt das Subsidaritätsprinzip: Sie greifen, wenn alle anderen Zuschusstüpfe ausgereizt sind. Der Antrag muss unterschrieben bis spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung beim Vorstand oder der Geschäftsführung eingereicht werden. 

Antragsberechtigt sind Jugendverbände,  und Pfarreien im Gebiet des BDKJ Regionalverband Nürnberg Nord. Jugendverbände deren Mitgliedschaft ruht werden wie Pfarreien bezuschusst.

Ansprechpartner

Trägerwerk BDKJ Regionalverband Nürnberg-Nord

Königstr. 64
90402 Nürnberg

1-4 tätige Aktionen

BDKJ Dekanatsverband Nürnberg-Süd

Auf Antrag werden bezuschusst

  1. Überpfarrliche Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche
  2. Bildungsveranstaltungen für Jugendliche
  3. Freizeiten, Leiterwochenenden und Schulungen auf Pfarrebene
  4. Fahrtkosten zu Schulungen

Der Dekanatsvorstand kann auf Antrag weitere Förderungen beschließen. Alle Zuschussanträge und die zugehörigen Unterlagen sind innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Veranstaltung an folgende Adresse zu senden:

Ansprechpartner

BDKJ Dekanat Nürnberg-Süd

Zugspitzstraße 77
90471 Nürnberg
Telefon:0911/ 807535

Aktionen ab 4 Tagen

Aktionen, Fahrten & Freizeiten die länger als 4 Tage gehen, werden von der Stadt Nürnberg bezuschusst.

Fördersummen

  • Unabhängig von der Größe der Gruppe, mindestens zwei Betreuungskräfte angerechnet werden. Drei Betreuungskräfte können demnach ab einer Gruppengrüße von 17 Teilnehmenden bezuschusst werden. Pro weitere zehn Teilnehmende kann eine weitere Betreuungskraft bezuschusst werden. Für inklusive Maßnahmen kann bei Bedarf und Nachweis eine zusätzliche Betreuungskraft bezuschusst werden (Juleica) 20,00 € pro Tag bei max. 21 Tage, Teilnehmeralter 6 bis 26 Jahre, Mindestteilnehmeranzahl 7 TeilnehmerInnen und min. 3 Übernachtungen stattfinden.
  • Antragsverfahren: der Antrag ist schriftlich nach dem in der Anlage als beigefügten Stadt Nürnberg Zuschussantrag bis spätestens drei Wochen nach Beendigung der Maßnahme über den BDKJ-Nürnberg-Stadt beim Jugendamt der Stadt Nürnberg einzureichen.

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