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Freizeiten

1-4-tägige Aktionen

BDKJ Regionalverband Nürnberg-Nord

Diese Zuschussrichtlinien treten durch Vorstandsbeschluss ab dem 06. Dezember 2022 in Kraft und sind befristet bis 30. Juni 2023.

Die folgenden Zuschussrichtlinien sind vom Vorstand des Trägerwerks des BDKJ Regionalverband Nürnberg Nord erlassen und bis auf Wiederuf gültig. Der Vorstand behält sich in allen Fällen eine Entscheidung über den Antrag vor. Für jeden Zuschuss im Sinne dieser Richtlinien gilt das Subsidaritätsprinzip: Sie greifen, wenn alle anderen Zuschusstüpfe ausgereizt sind. Der Antrag muss unterschrieben bis spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung beim Vorstand oder der Geschäftsführung eingereicht werden. 

Antragsberechtigt sind Jugendverbände,  und Pfarreien im Gebiet des BDKJ Regionalverband Nürnberg Nord. Jugendverbände deren Mitgliedschaft ruht werden wie Pfarreien bezuschusst.

Trägererk BDKJ Regionalverband Nürnberg-Nord
Königstr. 64
90402 Nürnberg

traegerwerk-bdkj-regionalvorstand-nord@bdkj-nuernberg.de 

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1-4 tätige Aktionen

BDKJ Dekanatsverband Nürnberg-Süd

Auf Antrag werden bezuschusst

  1. Überpfarrliche Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche
  2. Bildungsveranstaltungen für Jugendliche
  3. Freizeiten, Leiterwochenenden und Schulungen auf Pfarrebene
  4. Fahrtkosten zu Schulungen
  • Der Dekanatsvorstand kann auf Antrag weitere Förderungen beschließen. Alle Zuschussanträge und die zugehörigen Unterlagen sind innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Veranstaltung an folgende Adresse zu senden:

BDKJ Dekanat Nürnberg-Süd
Zugspitzstraße 77
90471 Nürnberg

Tel.: 0911/ 807535
E-Mail: dekanatsued@bdkj-nuernberg.de

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Aktionen ab 4 Tagen

Aktionen, Fahrten & Freizeiten die länger als 4 Tage gehen, werden von der Stadt Nürnberg bezuschusst.

Fördersummen

  • pro angefangene 10 TeilnehmerInnen auf 1 BetreuerIn (Juleica) 15,50 € pro Tag bei max.28 Tage, Teilnehmeralter max. 27 Jahre, Mindestteilnehmeranzahl 6 TeilnehmerInnen aus Nürnberg
  • Antragsverfahren: der Antrag ist schriftlich nach dem in der Anlage als beigefügten Stadt Nürnberg Zuschussantrag bis spätestens drei Wochen nach Beendigung der Maßnahme über den BDKJ-Nürnberg-Stadt beim Jugendamt der Stadt Nürnberg einzureichen.

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